
Fachkollegium:
Hr. Hömßen (Fachvorsitz)
Hr. Dr. Horstmann
Hr. Osterfeld
Fr. Polakovic
Hr. Schuhknecht
Hr. Schwechten (stellvertr. Fachvorsitz)
Hr. Terjung
Hr. Tewes
Teilnahme am Sportunterricht / Anwesenheitspflicht
Sollte den Schülern eine AKTIVE Teilnahme am Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, so besteht dennoch grundsätzlich Anwesenheitspflicht!!!
TURNSCHUHE SIND TROTZDEM MITZUBRINGEN! (Hallenordnung! Helfer! Keine kalten Füße!)
Über Ausnahmen zur Anwesenheitspflicht entscheiden die Fachlehrer!
Es liegt in der Verantwortung der Eltern oder des volljährigen Schülers zu entscheiden, ob - je nach Grad der Verletzung - nicht doch eine Teilnahme möglich ist. Als Hilfe bekommen die Schüler vom Fachlehrer ein Formular für den behandelnden Arzt, der darauf mögliche Einschränkungen aber auch Empfehlungen für das Sporttreiben notieren kann.